Update Auslandsstart

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2026-01-03 22:58:50 +01:00
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Grundsätzlich dürfen Paare, die beim DTV Mitglied sind, zunächst einmal nur an Turnieren des DTVs teilnehmen.
Wollen sie an einem Turnier teilnehmen, das nicht vom DTV in Deutschland sondern von einem anderen Verband durchgeführt wird, müssen sie eine Genehmigung einholen.
Grundsätzlich dürfen Paare, die beim DTV Mitglied sind, zunächst einmal nur an Turnieren des DTV teilnehmen.
Zusätzlich dürfen die Paare des DTVs auch bei Wettbewerben des Dachverbands WDSF ohne weitere Genehmigung seitens des DTVs tanzen.
Wollen sie an einem Turnier teilnehmen, das weder vom DTV noch vom WDSF durchgeführt wird, müssen sie eine Genehmigung einholen.
Es gibt dazu lediglich die Ausnahme mit dem österreichischen und dem schweizerischen Verband.
Mit diesen wurde ein bilaterales Abkommen geschlossen (sog. kleiner Grenzverkehr), das ein Starten aller Paare innerhalb dieser Verbände erlaubt.
Mit diesen wurde ein bilaterales Abkommen geschlossen (sog. kleiner Grenzverkehr), das ein eingeschränktes Starten aller Paare (unabhängig von der Klasse9 innerhalb dieser Verbände erlaubt.
## Ablauf des Verfahrens
Paare die außerhalb Deutschland / Österreich / Schweiz starten möchten, müssen folgendes erledigen:
Paare die außerhalb Deutschlands / des WDSFs / des kleinen Grenzverkehrs starten möchten, müssen folgendes erledigen:
- Das {{< dld url="auslandsstart_VfL.pdf" >}}Formular für Auslandsstartgenehmigung{{< /dld >}} herunterladen und elektronisch ausfüllen.
- Das ausgefüllte Formular direkt als PDF drucken oder alternativ auf Papier ausdrucken und einscannen, so dass die Eintragungen sichtbar sind und auch bleiben.