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title: "Auslandsstart"
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date: 2023-01-21T13:06:43+01:00
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Grundsätzlich dürfen Paare, die beim DTV Mitglied sind, zunächst einmal nur an Turnieren des DTVs teilnehmen.
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Wollen sie an einem Turnier teilnehmen, das nicht vom DTV in Deutschland sondern von einem anderen Verband durchgeführt wird, müssen sie eine Genehmigung einholen.
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Es gibt dazu lediglich die Ausnahme mit dem österreichischen und dem schweizerischen Verband.
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Mit diesen wurde ein bilaterales Abkommen geschlossen (sog. kleiner Grenzverkehr), das ein Starten aller Paare innerhalb dieser Verbände erlaubt.
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## Ablauf des Verfahrens
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Paare die außerhalb Deutschland / Österreich / Schweiz starten möchten, müssen folgendes erledigen:
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- Das {{< dld url="auslandsstart_VfL.pdf" >}}Formular für Auslandsstartgenehmigung{{< /dld >}} herunterladen und elektronisch ausfüllen.
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- Das ausgefüllte Formular direkt als PDF drucken oder alternativ auf Papier ausdrucken und einscannen, so dass die Eintragungen sichtbar sind und auch bleiben.
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- Das ausgefüllte Formular per E-Mail {{<mail-link mail="sportwart@tanzsportclub.vfl-sindelfingen.de">}}an den Sportwart des TSC senden{{</mail-link>}}.
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Der Sportwart wird das Formular dann unterschreiben und an den TBW Landessportwart senden, der wiederrum es dann an den Bundessportwart weiterleitet.
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## Hinweise
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- Bitte lasst die Vereinsdaten wie sie sind.
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- Das Feld „Einladung des zuständigen nationalen Verbandes liegt DTV vor“ hat mit diesem Abschnitt der [TSO](https://www.tanzsport.de/de/sportwelt/sportbetrieb/turnier-und-sportordnung-tso) zu tun (siehe Kapitel E, Abschnitt 3):
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> „Auslandsstarts an Nicht-WDSF-Turnieren – außer im Grenzverkehr \[d.h. außerhalb Österreich und Schweiz\] – können nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte“
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- Lasst die Unterschriftszeile leer. Das muss der Sportwart im Namen des Vereins unterschreiben.
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- Der LTV- und DTV-Block unten muss leer bleiben.
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## Zeitlicher Ablauf
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- Der Antrag muss **spätestes 4 Wochen vor dem Turnier** und spätestens **14 Tage vor Flugbuchung** (falls zutreffend) **beim TBW** Landessportwart **eingegangen** sein.
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- Laut dem [vereinfachtem Verfahren](https://www.tanzsport.de/de/news/news-reader/imported-7-3a38b9f5-87e1-49e2-9bcc-0b232a0e482e) erfolgt nur bei Ablehnung eine Rückmeldung vom TBW/DTV. Keine Antwort bedeutet also eine erfolgte Genehmigung. Daher kommen auch die genannten Fristen.
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## Abschließende Kommentare
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Warum das alles? Hier die [Antwort des TBW](https://www.tbw.de/fileadmin/dokumente/archiv_verbandstag/Verbandsmitteilungen/Verbandsmitteilungen_2004-02.pdf) (siehe Seite 14 „Anträge auf Auslandsstart“)
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Bei Fragen könnt Ihr euch gerne {{<mail-link mail="sportwart@tanzsportclub.vfl-sindelfingen.de">}}an den Sportwart wenden{{</mail-link>}}.
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