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Auslandsstart | 2023-01-21T13:06:43+01:00 | false |
Grundsätzlich dürfen Paare, die beim DTV Mitglied sind, zunächst einmal nur an Turnieren des DTVs teilnehmen. Wollen sie an einem Turnier teilnehmen, das nicht vom DTV in Deutschland sondern von einem anderen Verband durchgeführt wird, müssen sie eine Genehmigung einholen.
Es gibt dazu lediglich die Ausnahme mit dem österreichischen und dem schweizerischen Verband. Mit diesen wurde ein bilaterales Abkommen geschlossen (sog. kleiner Grenzverkehr), das ein Starten aller Paare innerhalb dieser Verbände erlaubt.
Ablauf des Verfahrens
Paare die außerhalb Deutschland / Österreich / Schweiz starten möchten, müssen folgendes erledigen:
- Das {{< dld url="auslandsstart_VfL.pdf" >}}Formular für Auslandsstartgenehmigung{{< /dld >}} herunterladen und elektronisch ausfüllen.
- Das ausgefüllte Formular direkt als PDF drucken oder alternativ auf Papier ausdrucken und einscannen, so dass die Eintragungen sichtbar sind und auch bleiben.
- Das ausgefüllte Formular per E-Mail an den Sportwart des TSC senden.
Der Sportwart wird das Formular dann unterschreiben und an den TBW Landessportwart senden, der wiederrum es dann an den Bundessportwart weiterleitet.
Hinweise
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Bitte lasst die Vereinsdaten wie sie sind.
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Das Feld „Einladung des zuständigen nationalen Verbandes liegt DTV vor“ hat mit diesem Abschnitt der TSO zu tun (siehe Kapitel E, Abschnitt 3):
„Auslandsstarts an Nicht-WDSF-Turnieren – außer im Grenzverkehr [d.h. außerhalb Österreich und Schweiz] – können nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte“
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Lasst die Unterschriftszeile leer. Das muss der Sportwart im Namen des Vereins unterschreiben.
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Der LTV- und DTV-Block unten muss leer bleiben.
Zeitlicher Ablauf
- Der Antrag muss spätestes 4 Wochen vor dem Turnier und spätestens 14 Tage vor Flugbuchung (falls zutreffend) beim TBW Landessportwart eingegangen sein.
- Laut dem vereinfachtem Verfahren erfolgt nur bei Ablehnung eine Rückmeldung vom TBW/DTV. Keine Antwort bedeutet also eine erfolgte Genehmigung. Daher kommen auch die genannten Fristen.
Abschließende Kommentare
Warum das alles? Hier die Antwort des TBW (siehe Seite 14 „Anträge auf Auslandsstart“)
Bei Fragen könnt Ihr euch gerne an den Sportwart wenden.